Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen liegen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas gegenteiliges vereinbart wurde, den vorliegenden und allen künftigen Verträgen zwischen Agentur und Werbungtreibenden zugrunde, auch wenn dies künftig nicht mehr im Einzelfall vereinbart werden sollte; sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Eigene Bedingungen des Werbungtreibenden werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

  1. Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
  2. Die Werbeagentur überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen mit der sie beauftragt wurde. Es steht im Ermessen der Agentur für die Durchführung der Aufträge für sie geeignete Dritte heranzuziehen.
  3. Die technischen Einzelheiten unserer Angebote, insbesondere Farbtöne, Maße und Werkstoffe sind Annäherungswerte, die einzuhalten wir bestrebt sind. Abweichungen innerhalb werkstoffbedingten, technischen Toleranzen sind zulässig. Mehrlieferungen bis zu 10% oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Menge von Printprodukten sind zulässig und können berechnet werden.
  4. Für Aufträge die im Namen und auf Rechnung des Werbungtreibenden erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. Die Agentur tritt lediglich als Mittler auf.
  5. Der Werbungtreibende verpflichtet sich die Agentur rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihr alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.
  6. Der Werbungtreibende verpflichtet sich der Agentur nur zur Veröffentlichung und Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Fehlen für die Durchführung des Auftrages erforderliche Einzelheiten, dann beginnen die Lieferfristen erst nach völliger Klärung. Kommt der Besteller mit seinen Verpflichtungen in Verzug, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.
  7. Der Werbungtreibende ist nicht berechtigt die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, und zwar unabhängig davon ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für abgeänderte Formen durch Dritte.
  8. Die Agentur haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel, Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Ebenfalls haftet die Agentur nicht für Leistungsmängel oder Verzug, der durch höhere Gewalt entstanden ist.
  9. Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  10. Terminvereinbarungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, anderenfalls ist die Agentur lediglich zur nachhaltigen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.
  11. Nach der Freigabeerklärung durch den Werbungtreibenden ist die Agentur von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen entbunden. Soweit der Werbungtreibende von sich aus Korrekturen vornehmen läßt, entfällt jede Haftung durch die Agentur.
  12. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die Agentur nicht verpflichtet jeden Entwurf vorher juristisch prüfen zu lassen.
  13. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur. An den gestalterischen Arbeiten unserer Agentur werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
  14. Die Agentur ist berechtigt, die von Ihr gestellten Unterlagen und Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung zu verwenden.
  15. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden. Die Änderung von Entwürfen, die über die üblichen 2 Autorenkorrekturen hinausgehen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Das Agenturhonorar inkl. evtl. verauslagter Kosten zzgl. USt. ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zielüberschreitungen werden mit 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  16. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige Klausel, die in ihrer Wirkung der unangemessenen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur.

Resch Marketing and
Communication GmbH

Bahnhofstraße 8
71364 Winnenden